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Gesetz und Können. Auch die besten Pläne können ins Wanken geraten – Ihr Rechtsbeistand steht fest.

Unsere Mandanten beraten und vertreten wir in allen wesentlichen Rechtsbereichen des täglichen Lebens. Dazu zählen insbesondere das Familienrecht, das Sozialrecht und das Arbeitsrecht. Aber auch im Verkehrsrecht, Mietrecht, Strafrecht und Erbrecht sind wir für Privatpersonen und Unternehmen tätig. Wenn es der Sachverhalt erfordert, arbeiten wir zudem mit einem Netzwerk zuverlässiger Partner zusammen – zum Beispiel bei steuerlichen Fragestellungen, zur Erstellung unfallanalytischer Gutachten oder sonstigen Feststellungen von Sachverständigen. Rufen Sie uns einfach an. Wir sind gerne für Sie da.

Service

Unser Leistungsspektrum:

  • Familienrecht

    Rechtsanwalt Hans Michael Glaremin ist zugleich Fachanwalt für Familienrecht und befasst sich mit familienrechtlichen Mandaten, die er mit angemessener Sensibilität aber auch dem erforderlichen Nachdruck betreibt.

    Zum Leistungsspektrum zählen z. B.:

    • Regelung der Rechtsbeziehungen während der Trennung
    • Scheidungsverfahren
    • Unterhaltsrechtliche Regelungen der Ehegatten / Lebenspartner und der Kinder
    • Elternunterhalt / Verfahren mit den Sozialhilfeträgern
    • Sorgerecht
    • Umgangsrecht
    • Zugewinn
    • Vermögensauseinandersetzung
    • Vaterschaftsanfechtungen
    • Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz
    • Lebenspartnerschaftssachen

    Streitiges Verfahren oder Mediation

    Streitigkeiten im Familienrecht sind immer mit Emotionen verbunden. In aller Regel geht es nicht nur um das sich trennende Paar, oft sind auch Kinder betroffen, manchmal auch Eltern und Schwiegereltern. Es ist eine für alle Seiten belastende Situation. Wichtige Fragen sind zu klären, z. B.:

    • Was wird mit den Kindern?
    • Wie viel Unterhalt muss ich zahlen?
    • Wie viel Unterhalt steht mir und den Kindern zu?
    • Wer bekommt das Haus?
    • Was ist mit den gemeinsamen Schulden?
    • Was ist mit unserem Ersparten?

    In dieser Situation schafft eine Rechtsberatung Sicherheit. Bei streitigen außergerichtlichen Auseinandersetzungen und Verfahren vor den Familiengerichten, wenn es erforderlich ist, auch vor den Oberlandesgerichten, kommt es darauf an, dass Sie einen erfahrenen und kompetenten Rechtsanwalt an Ihrer Seite haben. Rechtsanwalt Hans Michael Glaremin vertritt seit vielen Jahren als Fachanwalt für Familienrecht die Interessen seiner Mandantinnen und Mandanten.
    Die Möglichkeit der Mediation bietet Ihnen die Chance all Ihre Fragen zusammen mit Ihrem Partner selbst in eigener Verantwortung zu regeln. Nach der erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung (BAFM) und Ernennung durch die Rechtsanwaltskammer Hamm zum Mediator wurden von Herrn Glaremin zahlreiche Paare in Trennungs- und Scheidungssituationen in Mediationsverfahren begleitet.

  • Arbeitsrecht

    Frau Nina Tenbrinck ist zuständig für die Mandanten des Arbeitsrechts und vertritt sowohl mittelständische Unternehmen als auch Einzelpersonen oder Gruppen von Arbeitnehmern. Dadurch ist sie mit der Denkweise und den zumeist gegensätzlichen Vorstellungen beider Seiten vertraut, was der jeweiligen Rechtsberatung und Konfliktlösung zugutekommt.

    Das Arbeitsrecht regelt das Verhältnis von Arbeitgebern und Arbeitnehmern und umfasst eine Reihe angrenzender Rechtsgebiete, von der Vertragsanbahnung bis zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Neben der Beratung in diesem komplexen Bereich entwickeln wir Lösungen bei Konflikten mit und unter Mitarbeitern und Kollegen, Vorgesetzten, Arbeitgebern und Behörden. Was ist zu tun, wenn Arbeitsplätze abgebaut werden und Mitarbeiter entlassen werden müssen oder bei der Sorge um die Erhaltung des Arbeitsplatzes, wenn womöglich bereits eine Kündigung ausgesprochen worden ist? Welche Rechte haben gekündigte Arbeitnehmer? Was ist aus der Sicht von Arbeitgebern zu beachten? Wir unterstützen Arbeitgeber im Vorfeld eines Rechtsstreites beratend und helfen bei der Vertragsgestaltung, um Fehler zu vermeiden, die viel Geld und Zeit kosten können.

    Zum Leistungsspektrum zählen z. B.:

    • Gestaltung von Arbeits- und Dienstverträgen
    • Begründung und Beendigung von Arbeitsverträgen; allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz
    • Prozessführung vor Arbeitsgerichten
    • Sonderfragen im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers
    • Sozialplan- und Interessensausgleichsverhandlungen
    • Verhandlungen mit dem Betriebsrat
    • Arbeitsgerichtliche Fragestellungen der Reorganisation, Restrukturierung und Sanierung
  • Vertragsrecht und allgemeines Zivilrecht

    Kauf- und Werkvertragsrecht
    Wir beraten sowohl Verbraucher als auch Unternehmer auf dem Gebiet des allgemeinen Zivilrechts. Hierzu gehören insbesondere das Kauf- und Werkvertragsrecht im Zusammenhang mit der Durchsetzung bzw. Abwehr von Gewährleistungsansprüchen wegen Mängeln, Ansprüchen aus Garantie, Rücktritt vom Vertrag, Minderung und Schadensersatz, angefangen vom Online-Kaufvertrag bis hin zum Grundstückskaufvertrag.

    Forderungsmanagement
    Wir übernehmen die Durchsetzung Ihrer finanziellen Ansprüche, z. B. wenn Ihre Kunden oder Vertragspartner nicht zahlen und verringern durch effektives Forderungsmanagement Ihre Außenstände. Dabei vertreten wir Sie außergerichtlich und in gerichtlichen Verfahren.

    Verbraucherrecht
    Wir helfen Verbrauchern z. B. bei urheberrechtlichen Abmahnungen (Filesharing), bei Leistungsstörungen des Versicherungsrechts und Streitigkeiten im Zusammenhang mit Internet-Verträgen.

  • Erbrecht

    Wir vertreten Sie in Nachlasssachen, sei es, dass Sie Ihren Nachlass schon zu Lebzeiten ordnen möchten oder Unterstützung im Zusammenhang mit einem Todesfall benötigen. Ob Sie mit warmen oder kalten Händen geben möchten, Erbe oder übergangener Pflichtteilsberechtigter sind – wir stehen Ihnen mit unserer Erfahrung und Kompetenz gerne zur Seite.

    Zum Leistungsspektrum zählen z. B.:

    • Testamente und Erbverträge
    • Vorsorgeplanung (Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung)
    • Beratung bei Schenkungen
    • Auskunftseinholung
    • Erbscheinverfahren
    • Erbausschlagung
    • Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht

    Wir beraten Sie fachkundig und effizient in allen Fragen des privaten und gewerblichen Mietrechts.

    Zum Leistungsspektrum zählen z. B.:

    • Gestaltung und Prüfung von Mietverträgen (v. a. im Hinblick auf Renovierungs- und Befristungsklauseln)
    • Problemlösungen bei Mängeln der Mietsache (Beweissicherung, Mietkürzung)
    • Überprüfung von Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen
    • Kündigung
    • Nachmieterstellung
    • Schönheitsreparaturen
    • Kautionsrückzahlungsanspruch

    Im Bereich des Wohnungseigentumsrechts beraten und vertreten wir Wohnungseigentümer, Eigentümergemeinschaften und Verwalter im Rahmen aller Streitigkeiten rund um die WEG-Immobilie.

  • Strafrecht

    Wir vertreten und verteidigen im Ermittlungsverfahren gegenüber der Polizei und der Staatsanwaltschaft, im Strafprozess und -vollstreckungsverfahren. Wir nehmen Einsicht in die Ermittlungsakten und vertreten Sie gegenüber Gerichten und Behörden, wenn Sie beschuldigt werden oder wenn es um Ihre Rechte als Opfer einer Straftat bzw. als Nebenkläger geht.

  • Verkehrsrecht

    Wir vertreten Sie in allen Bereichen verkehrsrechtlicher Streitigkeiten, insbesondere im Rahmen der Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen aus Verkehrsunfällen gegenüber den Versicherern.

    Auch Bußgeld- und Strafsachen werden übernommen. Dazu zählen vornehmlich:

    • Führerscheinangelegenheiten
    • Fahrverbot
    • Fahrten unter Drogen- oder Alkoholeinfluss
    • Anordnung der MPU
    • Fahren ohne Fahrerlaubnis
    • Verkehrsunfallflucht
    • Fahrlässige Körperverletzung oder Tötung
    • Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
    • Geschwindigkeitsüberschreitungen
    • Rotlichtverstoß oder Abstandsunterschreitung
    • Verstöße gegen Lenkzeiten
  • Sozialrecht

    Das Sozialrecht regelt für viele Menschen existenzielle Fragen. Dazu zählt vor allem die klassische, früher sogenannte Sozialhilfe, aber auch alles rund um die Kranken- und Pflegeversicherung und in zunehmendem Maße die Pflege in Alten- und Pflegeheimen und im ambulanten und stationär betreuten Wohnen. Rechtliche Unterstützung benötigen unsere Mandanten hier beispielsweise bei der Klärung, wer die dafür notwendigen Kosten übernimmt. Anträge und Streitigkeiten mit den örtlichen und überörtlichen Leistungsträgern wie den Kommunen und Kreisen sind gegebenenfalls in Widerspruchs- oder gerichtlichen Verfahren zu klären, um die Interessen der betroffenen Antragsteller bestmöglich durchzusetzen.

    Zum Leistungsspektrum zählen z. B.:

    • SGB II (Hartz IV)
    • SGB III (Arbeitslosengeld; Sperrzeitproblematik)
    • SGB XII (Grundsicherung)
    • Schwerbehindertenrecht (Grad der Behinderung, Merkzeichen)
    • Einstufung in den Pflegegrad
    • Ansprüche aus übergeleitetem Recht
    • Unterhalt für z. B. in Alten- und Pflegeheimen lebende Elternteile
    • Ansprüche wegen Rechten aus Grundstücksübertragsverträgen der Eltern an die Kinder (z. B. Altenteil, lebenslanges Wohnrecht usw.)

    Betreuungsrecht

    • rechtliche Vertretung als gesetzlicher Betreuer
    • Vertretung der Interessen im Rahmen der gerichtlichen Betreuungsverfahren
    • Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen

Familienrecht
Arbeitsrecht