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„Eine gute Rechtsberatung heißt für uns – erst einmal zuhören.“

Herr Glaremin, Frau Kortüm, seit 2006 führen Sie Ihre Sozietät gemeinsam. Welche Vorteile bietet eine Gemeinschaftskanzlei?
Wir schätzen vor allem den täglichen Diskurs. Dadurch können wir uns bei der Bearbeitung komplexer Fälle oder der Klärung von Fachfragen fundiert und unbürokratisch ergänzen.

Ihre Kanzlei deckt alle wichtigen Bereiche des täglichen Lebens ab: Familienrecht, Sozialrecht, Betreuungsrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht … – Ist das nicht ganz schön umfangreich?
Das könnte man meinen, ist für uns aber ganz selbstverständlich: Wir möchten unseren Mandanten in möglichst allen Rechtsfragen des Lebens Ratgeber und Begleiter sein. Das kann eine Scheidung sein oder ein Erbfall. Unsere Mandanten kommen aber auch nach einem Verkehrsunfall zu uns oder bei arbeitrechtlichen Streitigkeiten. All diese Themen gehören nun einmal zum Leben dazu und sind für die Betroffenen oft mit viel Unsicherheit und Emotionen verbunden. Auch darum bedeutet eine gute Rechtsberatung für uns – erst einmal zuhören. Wir vertreten Mandanten in den genannten Rechtsgebieten seit vielen Jahren, so dass wir unser profundes Wissen und unsere vielfältigen Erfahrungen einbringen können. Hinzu kommt, dass wir durch permanente Fortbildung die neuen Entwicklungen in den verschiedenen Bereichen verfolgen.

„Zuhören“ haben Sie genannt – was zeichnet eine gute Kanzlei noch aus?
Unsere Mandanten sollen sich bei uns nicht nur rechtlich sehr gut aufgehoben fühlen, sondern auch persönlich. Das heißt für uns insbesondere, jeden Einzelnen mit seinen Anliegen, seinen Nöten und Erwartungen sehr ernst zu nehmen und eine gute Gesprächskultur zu pflegen. Dazu gehört auch über die Grenzen des Machbaren aufzuklären. Das heißt zum Beispiel: Keine Klage um „jeden Preis“.

Was verstehen Sie unter dieser Gesprächskultur?
In erster Linie, nach dem Zuhören die richtigen Fragen zu stellen. Auf diese Weise ist der Mandant in der Lage, uns die für seinen Fall wesentlichen Informationen zu geben. Dazu zählt auch, im ersten gemeinsamen Gespräch eventuelle Hemmschwellen abzubauen und den Mandanten im Hinblick auf seine Rechtslage und seine Erfolgsaussichten umfassend aufzuklären.

Was tun Sie, um Menschen rechtliche Inhalte transparent zu vermitteln?
Wir erläutern unseren Mandanten die rechtliche Lage und die daraus resultierenden Konsequenzen. Auch wenn sie erwarten können, dass wir klare Empfehlungen aussprechen: Unser Ziel ist es, dass wir nach unserer Beratung nicht für Sie, sondern mit Ihnen gemeinsam erarbeiten, was Ihnen wichtig ist und wie Ihre Interessen erfolgreich durchgesetzt werden können.

Besonders im Familienrecht kommt es nicht selten vor, dass Mandanten vor Gericht gewinnen, der Konflikt aber damit nicht gelöst ist …
Emotionen werden vor Gericht nicht berücksichtigt. Deshalb kann eine Entscheidung zwar einen Streit juristisch beenden, der dann aber oft auf einer anderen Ebene weiter geführt wird. Ein Beispiel: Das Familiengericht trifft die Entscheidung, dass ein Vater sein Kind alle zwei Wochenenden betreuen darf bzw. muss. Die Mutter sagt diese Termine jedoch ständig ab. Was tun? Die gemeinsame Verantwortung können Eltern leichter tragen, wenn sie Verständnis füreinander entwickeln. Da kann ein gemeinsames Gespräch, moderiert von einem Dritten, z. B. in einem Mediationsverfahren, zielführender sein als ein gerichtliches Verfahren.

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„Auch wenn unsere Mandanten erwarten können, dass wir klare Empfehlungen aussprechen: Unser Ziel ist es, dass wir nach unserer Beratung nicht für Sie, sondern mit Ihnen gemeinsam erarbeiten, was Ihnen wichtig ist, und wie Ihre Interessen erfolgreich durchgesetzt werden können.“

Frau Kortüm, im Arbeitsrecht vertreten Sie nicht nur Privatpersonen, sondern auch Unternehmen. Wer kommt mit welchen Anliegen zu Ihnen?
Ich vertrete sowohl mittelständische Unternehmen als auch Einzelpersonen oder Gruppen von Arbeitnehmern. Dadurch bin ich mit der Denkweise und den zumeist gegensätzlichen Vorstellungen beider Seiten vertraut, was wichtig ist.

Im Rahmen der arbeitsrechtlichen Beratung und Vertretung meiner Mandanten handelt es sich nahezu ausschließlich um einen von drei Schwerpunkten, in denen meine Mandanten Unterstützung benötigen: Die Unternehmen agieren als Dienstleister oder Produzenten. Für ihren wirtschaftlichen Erfolg sind sorgfältige Vertragsprüfungen oder -anpassungen wesentlich, ebenso wie ein juristisch einwandfreies Forderungs- und Mahnwesen. Zum anderen sind Unternehmer Arbeitgeber. Kündigungen, Abfindungen oder Betriebsvereinbarungen bringen komplexe Fragestellungen und Konflikte mit sich. Auch eine Insolvenz oder eine Betriebsübergabe sind für Arbeitgeber und Arbeitnehmer sensible Themen mit wechselseitigen Rechten und Pflichten. Als dritter Schwerpunkt haben sich die persönlichen Belange der Menschen erwiesen, aus denen sich das Unternehmen zusammensetzt – dazu zählen auch Fragen des besonderen Schutzes von Mitarbeitern, z. B. bei Schwerbehinderung. Gerade im Arbeitsrecht sind viele Formalien zu berücksichtigen, deren Missachtung erhebliche finanzielle Auswirkungen haben können.

Was – außer juristischem Sachverstand – braucht man als Anwältin für Arbeitsrecht, um gute Erfolge für Mandanten erzielen zu können?
Ein wichtiger Teil meiner Arbeit besteht darin, meine Mandanten nicht nur rechtlich zu vertreten, sondern auch die persönlichen Belange zu berücksichtigen, die bei der juristischen Betrachtung häufig zu kurz kommen. Der ganz überwiegende Teil der Klagen im Arbeitsrecht wird nicht vom Richter entschieden, sondern endet durch einen Vergleich der Parteien. Da geht es darum, gut zu verhandeln und fair zu bleiben, um für unsere Mandanten bestmögliche Ergebnisse zu erzielen, so dass sie wieder nach Vorne blicken können.

Herr Glaremin, Frau Kortüm, 2016 feiert Ihre Kanzlei 10-jähriges Jubiläum. Was wünschen Sie sich für die kommenden zehn Jahre?
Eine weiterhin erfolgreiche Zusammenarbeit mit unseren Mitarbeiterinnen und Mandanten.

Rechtsanwältin Anne Kortüm

„Im Arbeitsrecht vertrete ich sowohl mittelständische Unternehmen, als auch Einzelpersonen oder Gruppen von Arbeitnehmern. Dadurch bis ich mit der Denkweise und den zumeist gegensätzlichen Vorstellungen beider Seiten vertraut.“